Steuerlicher Hinweis
Unser Verein PRO KONSTANTIN ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt. Deshalb sind Spenden für unseren Verein nach § 10b Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig. Die Mitgliedsbeiträge können nach derzeitiger Gesetzeslage ebenfalls abgesetzt werden. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht der entsprechende Konto-Belastungsbeleg aus.