Das Alleinstellungsmerkmal des Forts Konstantin unter den preußischen Festungsteilen in Koblenz sind seine klösterlichen Vorgängerbauten.
Erster urkundlicher Nachweis |
Der erste urkundliche Nachweis über die Existenz eines Klosters auf der Kartause stammt aus dem Jahre 1153. Die Urkunde wurde vom Erzbischof Hillin von Trier ausgestellt, der darin den Besitz des Klosters bestätigte, das sein Vorgänger Albero 1143 gegründet hatte. Als Klosterbesitz werden genannt: die Kirche mit dem Umkreis des Berges, der Ort Kapellen, der Kammerforst und der Bergwingert. |
Benediktinerkloster |
Ein gegen 1215 zwischen dem Benediktinerkloster auf der Karthause und dem Benediktinerkloster auf dem Oberwerth entbrannter Rangstreit, wer älter und dem anderen zum Gehorsam verpflichtet sei, entschied Erzbischof Theoderich am 02.07.1215 dahin gehend, dass beide Klöster unabhängig und gleichberechtigt wären. Die von beiden Klöstern als Beweismittel vorgelegten Urkunden ließ Theoderich einziehen und vernichten, so dass wichtige Urkunden für die Nachwelt verloren gingen. In einer zweiten Urkunde vom gleichen Tag bestätigte er erneut den Klosterbesitz, wie bereits 1153 Hillin, vermutlich, um dem Kloster auf dem Beatusberg (frühere Bezeichnung für die heutige Karthause) "nach Abtrennung des Nonnenklosters einen gewissen Besitzstand zu garantieren". Eine nochmalige Bestätigung des Klosterbesitzes erfolgte 1233 durch Papst Gregor IX. |
Chorherrenstift |
Die Anfang des 14. Jhd. aufgetretenen Verfallserscheinungen des Benediktinerordens (Zuchtlosigkeit, Verfall des Klosterbesitzes) veranlassten den damaligen Kurfürsten und Trierer Fürstbischof Balduin von Luxemburg, das Benediktinerkloster am 03.01.1315 in ein Chorherrenstift umzuwandeln und 12 Stiftsherren zu berufen, nachdem der damalige Benediktinerabt Walram "am 20. Mai 1314 mit Zustimmung seines Konvents auf all seine diesbezüglichen Rechte zugunsten des Trierer Erzbischofs" verzichtete. Aber bereits 17 Jahre später (1331) hob Balduin das Chorherrenstift wieder auf, da die Stiftsherren" wegen der Dürftigkeit ihrer Bezüge und der Einsamkeit der Lage des Stifts" ihrer Residenzpflicht nicht nachkommen konnten. |
Kartäuserkloster |
Noch im gleichen Jahr übertrug er durch Gründungsurkunde vom 18.08.1331 das alte Kloster samt seinem Besitz dem Kartäuserorden, in der Absicht, eine Kartause zu errichten. Balduin, der große Sympathie für diesen strengen Einsiedlerorden der katholischen Kirche empfand, der Eremitentum und Zönobitentum (Klosterleben) gleichzeitig miteinander verbindet, erhoffte sich durch die Kartäuser eine Behebung des bisherigen Missstände und eine religiöse Erneuerung. Mit der Umwandlung des Stifts in ein Kartäuserkloster beauftrage Balduin den Kartäuser Johannes von Echternach, der damit zugleich der erste Prior der Koblenzer Kartause wurde. Im Zuge der Säkularisation wurde das Kloster 1802 aufgehoben und zu einem landwirtschaftlichen Betrieb umgewandelt. |