PRO KONSTANTIN e.V.
PRO KONSTANTIN e.V.

Förderverein

Am 12. September 1993 wurde zum ersten Mal bundesweit der "Tag des Offenen Denkmals" in Deutschland begangen. Erstmals seit Jahren war auch das Fort Konstantin für die Öffentlichkeit zugänglich und am gleichen Tag folgte die Gründung des Vereins "PRO KONSTANTIN e. V."

 

PRO KONSTANTIN e. V. ist vom Finanzamt Koblenz nach den Vorschriften der Abgabenordnung wegen der Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als gemeinnütziger Verein anerkannt. Deshalb sind Spenden an den Verein nach § 10 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig. Zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht für Spenden bis zu einer Höhe von 300,00 € der entsprechende Konto-Belastungsbeleg aus. Die Mitgliedsbeiträge können nach derzeitiger Gesetzeslage ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Spenden können auf das Konto von PRO KONSTANTIN bei der Sparkasse Koblenz mit der IBAN: DE98 5705 0120 0001 0143 98 überwiesen werden.

Vereinfachter Spendennachweis
gilt für eine Spende bis zu 300 Euro, jedoch nur in Verbindung mit Ihrem entsprechenden Kontoauszug.
2022-03-15 vereinfachter Spendennachweis[...]
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Anschrift

PRO KONSTANTIN e. V.
Postfach 20 12 03
56012 Koblenz

Fon (02 61) 4 13 47
Fax (02 61) 9 42 56 50

Mail: info@pro-konstantin.de

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