PRO KONSTANTIN e.V.
PRO KONSTANTIN e.V.

Feiern im Fort

Das Fort Konstantin ist in

 

- 2024 von April bis zum Jahresende

- 2025 von Mitte April bis Ende August, Mitte November bis zum Jahresende

 

ausgebucht.

Siehe auch Startseite

Der Innenhof und die Kasematten 1 bis 5 des Forts Konstantin können für Feiern (Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Betriebsfeste, Vereinsfeste, …) gegen ein Nutzungsentgelt angemietet werden.

 

Bei der Nutzung des Forts ist jedoch auf die Bewohner des benachbarten Wohngebietes Rücksicht zu nehmen. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sind Belästigungen durch im Fort stattfindende Veranstaltungen zu vermeiden – im Wesentlichen solche, die über eine Personenzahl von 80 hinausgehen. Vor allem Veranstaltungen in den Abendstunden führen zu solchen Belästigungen. Dies vor allem auch deshalb, weil keine Parkplätze zur Verfügung stehen, aber immer wieder versucht wird, im Wohngebiet nach Parkplätzen zu suchen.

 

Die Entscheidung, ob das Fort für eine bestimmte Veranstaltung genutzt werden darf, trifft der gesamte Vereinsvorstand. Sollte der Vorstand dem Nutzungswunsch zustimmen, wird mit dem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Für die Nutzung ist das Nutzungsentgelt sowie eine Kaution von 300,00 Euro eine Woche vor dem Veranstaltungstermin auf das Vereinskonto zu überweisen (nach der Veranstaltung wird die Kaution abzüglich evtl. Kosten für eine Endreinigung zurück überwiesen).

 

Für eine Nutzung am Wochenende wird das Fort am Freitagvormittag übergeben und muss spätestens am darauffolgenden Montagmorgen bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden. Hierfür wird ein Nutzungsentgelt von 600,00 € fällig. Vereinsmitgliedern kann ggfs. eine Vergünstigung gewährt werden. Zur verbindlichen Reservierung einer Nutzung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 150,00 € zu entrichten, die auf die Kaution angerechnet und im Stornofall (innerhalb sechs Monaten vor dem Nutzungstermin) einbehalten wird.

 

Für Nutzungen fallen Nutzungsentgelte in Höhe von jeweils 200,00 € für den Tag der Vorbereitung, den Tag der Nutzung und den Tag der Nachbereitung an. Für jeden weiteren Nutzungstag bei mehrtägigen Veranstaltungen werden ebenfalls 200,00 € berechnet.

 

Zwei Wochen vor der Veranstaltung sind die erforderlichen Aufbauarbeiten zwischen Nutzer und Haustechniker abzusprechen. Soweit während der Auf- und Abbauarbeiten sowie während der Veranstaltung die Anwesenheit eines Haustechnikers gewünscht oder erforderlich wird, hat der Nutzer die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Diese Kosten sind mit dem jeweiligen Haustechniker direkt abzurechnen.

 

Im Hinblick auf Speisen und Getränke bestehen von Seiten PRO KONSTANTIN keine Vorgaben. Wir können Ihnen jedoch gerne eine Liste mit einer kleinen Anzahl an Catering-Firmen zur Verfügung stellen.

Die Fotos auf dieser Seite zeigen im Wesentlichen wie phantasievoll die Kasematten 1 bis 5 bei Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Betriebsfesten, ... eingerichtet werden.

Gegen Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts können durch den Nutzer weitere Leistungen in Anspruch genommen werden.

Anschrift

PRO KONSTANTIN e. V.
Postfach 20 12 03
56012 Koblenz

Fon (02 61) 4 13 47
Fax (02 61) 9 42 56 50

Mail: info@pro-konstantin.de

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